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Familienrechtliche Beratung

Beratungsstellen und Terminabstimmung

Für die Behandlung in meiner neuen Kinderwunschklinik war zwei Beratungen vorgeschrieben: eine psychosoziale und und eine familienrechtliche Beratung. Eine psychosoziale Beratung hatte ich bereits für die alte Kinderwunschklinik machen müssen. Für die familienrechtliche Beratung hatte ich bei meinem Erstgespräch in der neuen Kinderwunschklinik direkt einen Zettel mitbekommen, auf dem die Inhalte aufgelistet waren. Damit sollte der notwendige Beratungswahnsinn für die Kinderwunschbehandlung dann auch endlich ein Ende haben.

Bei einer Solomutterschaft kommen verschiedene Gesetze zum Tragen. Einen Überblick über die Gesetzeslage erhält man durch eine familienrechtliche Beratung.

Aufgrund der eh schon immensen Kosten, die ich für die Kinderwunschbehandlung auf mich nehmen müsste, habe ich mich in meiner Community nach einer günstigen Variante umgehört. Man könnte sich von einer Anwaltskanzlei beraten lassen, das würde im 15 min-Takt abgerechnet werden oder hätte einen Festpreis. Auch, und das lag mir irgendwie näher, war eine Beratung bei proFamilia möglich. Also habe ich mich bei proFamilia in meiner Stadt nach einem Termin erkundigt. Mit einem unteren zweistelligen Bereich fand ich das einen sehr fairen Preis.

Einen Termin sollte ich ca. 1 Woche später erhalten. Aufgrund der Corona-Situation konnte die familienrechtliche Beratung auch per Videocall durchgeführt werden, was ich unheimlich praktisch fand. Er sollte ca. 45 min dauern. Leider wurde der Termin krankheitsbedingt kurzfristig abgesagt. Auch konnte mir innerhalb von zwei Wochen kein Alternativtermin angeboten werden. Das war für mich besonders ärgerlich, da ich die familienrechtliche Beratung unbedingt für die Kinderwunschklinik brauchte. Ohne die Bescheinigung ging es nicht weiter. Und ich wollte so langsam nun wirklich loslegen und keinen Zyklus mehr „verschwenden“. Der Countdown bis zum nächsten Eisprung lief.

Planänderung

Dann kamen einige Dinge zusammen:

  • Die familienrechtliche Beratung war nicht so schnell zu terminieren,
  • mein sonst sehr regelmäßiger Zyklus verschob sich unerwartet um eine ganze Weile,
  • ich errechnete den ungefähren Entbindungstermin für eine kurzfristige Kinderwunschbehandlung und war damit nicht so 100%ig zufrieden und
  • ich hatte vorher noch einen Termin zur Untersuchung meiner Eileiter und meiner Gebärmutter.

Alle diese Dinge führten letztlich dazu, dass ich mich kurzerhand dazu entschlossen habe, den Zyklus im aktuellen Monat nicht mehr zu nehmen und auf den nächsten Monat auszuweichen. Auch wenn die Terminierung für die familienrechtliche Beratung sich bisher schwierig gestaltet hatte, wollte ich sie doch mit proFamilia weiter machen. Dann aber erhielt ich eine weitere Abwesenheitsnotiz der Mitarbeiterin bei der Beratungsstelle. Damit wurde auch ein Festhalten an meinem geänderten Plan schwierig. Was also tun?

Wie alles zusammenhängt

Zum Verständnis: Von der Bescheinigung über eine erfolgte familienrechtliche Beratung hing ab, wann ich Samen zu meiner Klinik schicken lassen konnte. Erst, wenn diese Bescheinigung vorliegen würde, wären die Unterlagen komplett und ich dürfte alle Unterlagen in der Kinderwunschklinik abgeben. Und erst dann könnte ich Samen in die Kinderwunschklinik schicken lassen. Zeitgleich war gerade Samen von meinem favorisierten Spender verfügbar, der sonst schnell ausverkauft war. Daher musste ich eigentlich schnell handeln, bevor der Spendersamen wieder ausverkauft war. Schließlich hatte ich mich mit der Wahl des Spender auch sehr schwer getan und wollte nicht auf einen anderen ausweichen. Ich stand in der Zeit mächtig unter Druck und die schwierige Terminierung für die familienrechtliche Beratung raubte mir den letzten Nerv.

Seitens proFamilia wurde mir dann das Familienplanungszentrum empfohlen. Also schrieb ich kurzerhand dorthin. Leider erhielt sich dort keine Antwort. Ich war also gezwungen, mir wieder eine andere Lösung zu überlegen. Kurzerhand schrieb ich wieder proFamilia an, allerdings in der nächstgelegenen Stadt. Dort bot man mir dann auch einen Termin zwei Wochen später an. Und er fand statt. Halleluja. Damit kann ich auch hier über die Inhalte der familienrechtlichen Beratung berichten. Los geht’s.

Samenspenderegistergesetz und Abstammungsrecht

Das Samenspenderegistergesetz (SaRegG) ist 2018 in Kraft getreten. Die Beraterin teilte mit, dass durch das SaRegG das Kindesrecht auf Auskunft zur eigenen Abstammung gestärkt wurde. Eine anonyme Samenspende ist dadurch rechtlich nicht mehr möglich gewesen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres hat das Kind also die Möglichkeit, Auskunft über seinen biologischen Vater zu erhalten. Diese Gesetzesänderung wurde vorgenommen, da die Kenntnis über die eigenen Abstammung von hoher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes ist.

Daher muss die Mutter eines Kindes der medizinischen Einrichtung in der die heterologe Samenspende gemacht wurde spätestens drei Monate nach der Geburt des Kind über die Geburt informieren. Sollte die Mutter dies nicht tun, würde die medizinische Einrichtung diese Information bei der Mutter einholen. Anschließend wird auch der biologische Vater über die Geburt benachrichtigt.

Das Samenspenderegister wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt. Dort werden alle Informationen zum Samenspender und zum Kind über 110 Jahre gespeichert. Die Beraterin teilte mir mit, dass die Kinder im Kindergartenalter anfangen würden nach ihrem Vater zu fragen. Spätestens aber in der Pubertät sei damit zu rechnen, dass das Kind Informationen zu seinem Vater haben möchte.

Kindern aus einer Samenspende steht ein Auskunftsrecht über ihre Abstammung gesetzlich zu. Bereits ab dem Kitaalter fangen sie an, sich mit ihren Wurzeln zu beschäftigen.

Erbrecht

Zum Erbrecht erfuhr ich, dass mein Kind kein Anrecht auf das Erbe des Samenspenders hätte. Darüber hinaus gelte das übliche Erbrecht.

Unterhaltsrecht

Normalerweise erhält man als alleinerziehende Mutter vom biologischen Vater Unterhalt für das Kind. Dies wäre im Fall einer Samenspende nicht möglich. Ich erfuhr zudem, dass das Unterhaltsrecht in beide Richtungen gelten würde. Weder würde mein Kind Unterhalt von seinem biologischen Vater erhalten. Noch konnte der biologische Vater Unterhalt durch sein durch die Samenspende entstandene Kind erhalten.

Erhält man als alleinerziehende Mutter keinen Unterhalt vom biologischen Vater besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.Ich wurde darüber informiert, dass ich als Solomutter auf eine solche Anfrage durch das Amt einen abschlägigen Bescheid erhalten würde, da mir der Unterhaltsvorschuss recht nicht zustünde.

Sorgerecht

Zum Sorgerecht teilte mir die Beraterin mit, dass ich eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen könnte, um die Sorge meines Kindes im Ernstfall zu regeln. Eine Vorlage dafür könnte ich mir im Internet suchen. Sollte dieser Fall eintreten, würde ein Gericht über die Sorge des Kindes entscheiden. Das Jugendamt hätte zudem ein Prüfrecht. Ich sollte mir aber auch darüber bewusst sein, dass die Person, die ich in der Sorgerechtsverfügung angeben würde, das Sorgerecht auch ablehnen könnte.

Da bereits während der Geburt Komplikationen auftreten könnten, würde sie mir raten, bereits vor der Geburt, so in der 25. Schwangerschaftswoche, die Sorgerechtsverfügung aufzusetzen.Ein Gang zum Notar sei dafür nicht notwendig.

Finanzielle Leistungen

Da ich mich mit den bereits geschriebenen Punkte schon vor der familienrechtlichen Beratung auseinandergesetzt hatte, waren mir viele der Punkte bereits bekannt Oder ich bin ohnehin davon ausgegangen, dass die Dinge sich so verhalten, wie die Beraterin sie mir erklärte, weil sie nur so logisch seien (z. B. beim Erbrecht). Interessant wurden daher die Informationen zur finanziellen Unterstützung für mich. Sie sprach die Themen Wohn– und Arbeitssituation an. Diesbezüglich hatte ich mich ja bereits so gut es ging abgesichert.

Sie Beraterin sprach ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot an, das aber finanziell unproblematisch sein. Dadurch würde sich zum Beispiel nicht das Elterngeld reduzieren. Das war beruhigend. Wir sprachen zum über finanzielle Leistungen während des Mutterschutzes. In dieser Zeit würde man weiterhin sein volles Nettogehalt ausgezahlt bekommen. Für die Zeit danach kann man Elterngeld beantragen. Rechtlich stünden einem maximal 1800 € Elterngeld ab, abhängig davon, wie hoch das eigene Gehalt sei. Dieses könne man für maximal 14 Monate beziehen. Zusätzlich erhält man aktuell 219 € Kindergeld. Das Kindergeld muss ebenfalls beantragt werden.

Solomütter haben wie andere Elternteile auch ein Anrecht auf Mutterschutzgehalt und Elterngeld. Das Elterngeld wird im Falle des alleinigen Sorgerechts sogar für 14 Monate geleistet.

Sollte es einem finanziell schlechter gehen, bestünde zudem die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen oder Sozialleistungen zu beziehen.

Fazit

Ich verstehe, dass die geteilten Informationen zur Rechtslage für Solomütter in spe wichtig und interessant sind. Allerdings hatte ich mich auf meiner Solomutter-Reise mit dem SaRegG und Sorge- und Unterhaltsrecht schon vor der Beratung befasst bzw. befassen müssen. Daher habe ich persönlich durch die familienrechtliche Beratung keinen Mehrwert erhalten. Dies mag aber bei anderen Solomüttern anders sein.

Für mich hätte es daher ausgereicht, eine reine Finanzberatung für Solomütter machen zu müssen. Da die Beratung bei proFamilia aber auch nur einen Betrag im unteren zweistelligen Bereich gekostet hat, war es auch okay so.

Hervorheben möchte ich, dass in der Beratung nicht über die Notwendigkeit einer Garantieperson gesprochen wurde.

Und so gehts weiter

Mit dieser Beratung hatte ich alle meine Unterlagen für die Kinderwunschbehandlung zusammen. Nun konnte es endlich losgehen.