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5. Besuch der Hebamme: MET-Bescheinigung

Der nächste Vorsorgetermin mit meiner Hebamme stand an. Inzwischen wurden die Abstände zwischen den Untersuchungen ja etwas kürzer aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft. Da ich bei meiner letzten Vorsorgeuntersuchung bei der Gyn vergessen hatte, die MET-Bescheinigung mitzunehmen, fragte ich kurzerhand meine Hebamme, ob sie mir die MET-Bescheinigung auch ausstellen könnte. Das kann sie und somit wollte sie mir die Bescheinigung bei ihrem nächsten Besuch mitbringen. Die MET-Bescheinigung benötigt man zur Einreichung bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes. Sehr gut, denn so konnte ich mit etwas Vorlauf das Mutterschaftsgeld beantragen.

Für die Zeit des Mutterschutzes gibt es das Mutterschaftsgeld. Dies muss man rechtzeitig beantragen mit der sogenannten MET-Bescheinigung.

Zur Vorsorgeuntersuchung zählte auch dieses Mal ein CTG. Alles war soweit okay. Eine Wehe haben wir gemessen, aber die sei zu vernachlässigen, so A. Auch mein Blutdruck war ok sowie die Urinwerte auch gut.

Danach tastete A. meinen Bauch ab. Mein Nesthäkchen lag noch in Schädellage. Richtig gut für die Geburt. Ich hoffte weiterhin, dass sie sich nicht mehr drehte und wir somit startklar für die Geburt waren.

Ich habe dann noch den Sturz angesprochen. A. meinte, dass ich, sollte etwas gewesen sein, Schmerzen gespürt hätte. Z.B., wenn sich die Plazenta gelöst hätte oder so. Das beruhigte mich.

Weiter sprachen wir schon über das Stillen. Insbesondere über Silberhütchen für mögliche Entzündungen der Brustwarzen. Ich habe nämlich eine Wollwachsallergie und kann die üblichen Hilfsmittel leider nicht nehmen ohne einen Ausschlag zu bekommen.

Mehr oder weniger beiläufig meinte A., ich sei die einzige von ihren Schwangeren, die noch bin zum Beginn der Mutterschutzfrist arbeiten würde. Wegen COVID-19 sei man wohl viel vorsichtiger geworden und ein Berufsverbot würde viel leichter ausgestellt werden. Ich sah bei mir überhaupt keinen Grund, mich in ein Berufsverbot schicken zu lassen. Medizinisch gab es keinen Grund, mir und dem Kind ging es gut. Auch hatte ich „nur“ einen Bürojob und war viel zu Hause im Homeoffice. Jetzt waren es auch keine 2 Wochen mehr und ich wäre im Mutterschutz. Jetzt noch daran etwas zu ändern ergäbe auch keinen Sinn.

A. verabschiedete sich, auch in ihren wohlverdienten Urlaub. Wir sähen uns aber regelhaft auch erst in 4 Wochen wieder. Insofern passte das perfekt.